Strafzumessung beim Kapitalanlagebetrug: Feststellung des Schadens bei massenhaftem Betrug von Anlegern mittels eines Schneeballsystems; individuelle Zuordnung des Rückflusses von Geldern an Geschädigte
Nichtannahmebeschluss: zahnmedizinische Versorgung im Strafvollzug – hier: keine Grundrechtsverletzung durch Versagung von Eilrechtsschutz – Berücksichtigung neuer Erkenntnisse im Wege des Abänderungsverfahrens gem § 114 Abs 2 S 3 StVollzG möglich