Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Subsidiarität des verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutzes gegenüber fachgerichtlichen Eilrechtsbehelfen (hier: § 114 Abs 2 S 2 StVollzG)
Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Hessischen Spielhallengesetzes (juris: SpielhG HE) wegen Subsidiarität unzulässig – Inanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes möglich und zumutbar