Betriebliche Altersversorgung – Anpassung der Betriebsrente – wirtschaftliche Lage der Versorgungsschuldnerin – Rentnergesellschaft – unzureichende Ausstattung – Schadensersatzanspruch gegen die Rentnergesellschaft
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: keine Verletzung eigener Rechte des Antragstellers bei unterlassener Anhörung der Gegenseite im zivilprozessualen eV-Verfahren (§§ 936, 922 Abs 3 ZPO) – Subsidiarität einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde bei offenem fachgerichtlichem Hauptsacherechtsweg
Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Anordnung der vorläufigen Betreuung ohne persönliche Anhörung der Betroffenen – jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung (hier: Unterlassen der Anhörungsrüge gem § 44 FamFG)