Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtsschutzbedürfnisses, wenn die Rechtswirkungen des angegriffenen Hoheitsaktes durch eine zwischenzeitlich getroffenen Sachentscheidung entfallen sind
Nichtannahmebeschluss: Rechtsirrtum über Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG führt nur bei dessen Unvermeidbarkeit zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – hier zudem unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde
Krankenversicherung – Hilfsmittel – Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Beschaffungswegs vor Selbstbeschaffung der Leistung – kein Verstoß gegen Verfassungsrecht