Nichtannahmebeschluss: Anrechnung von Einkommen und Vermögen des „unechten Stiefvaters“ bei unverheiratetem Kind gem § 9 Abs 2 S 2 SGB 2 idF vom 20.07.2006 – Verletzung des Grundrechts auf Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums oder weiterer Grundrechte nicht hinreichend substantiiert dargelegt
Arbeitslosengeld II – Sonderbedarf – Wohnungserstausstattung – Erstattung der Kosten für die Anschaffung eines Jugendbettes im Austausch für ein Kinderbett – sozialgerichtliches Verfahren – statthafte Klageart – kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage
Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör – keine Gelegenheit zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung – Nichterhalt der Terminbestimmung – Verantwortung des Gerichts – Ausnahme nur bei Unregelmäßigkeiten und Auffälligkeiten nach Aktenlage – Abstellen auf den Einzelfall
Grundsicherung für Arbeitsuchende – Hilfebedürftigkeit – Berücksichtigung des Einkommens des Stiefelternteils zugunsten der nicht leiblichen minderjährigen Kinder in der Bedarfsgemeinschaft – Verfassungsmäßigkeit – Nichtvorliegen einer besonderen finanziellen Härte
Arbeitslosengeld II – Unterkunft und Heizung – Abweichung von der Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfzahl – Bedarfsunterdeckung – Wegfall des Unterkunftskostenanteils eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft durch Sanktion
Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache – keine ausreichende Darlegung der Klärungsfähigkeit und -bedürftigkeit – Arbeitslosengeldanspruch – Beschäftigungslosigkeit – Altersteilzeitarbeitsverhältnis – Betriebsübergang bei Insolvenz während der Arbeitsphase – Haftung des Betriebserwerbers für den Vergütungsanspruch in der Freistellungsphase
Verfahrenspflegschaft gem § 276 Abs 1 FamFG umfasst jedenfalls in betreuungsrechtlichen Verfahren auch die Befugnis zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde für den Betreuten – Antrag auf Bestellung als Verfahrenspfleger zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde daher mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig