Betreuungsverfahren: Erneute persönliche Anhörung des Betroffenen nach Begutachtung im Anhörungstermin und anschließender Erstattung des schriftlichen Gutachtens
(Kaufvertrag: Beschaffenheitsangabe eines Tieres; Zustand bei Gefahrübergang; physiologische Abweichungen; Rittigkeitsprobleme; Beweislasttragung; Widersetzlichkeit als Mangel)