Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung – keine Auslagenerstattung bei Änderung der angegriffenen Entscheidung aufgrund Vorliegens veränderter Umstände iSd § 80 Abs 7 S 2 VwGO – zudem ursprüngliche Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei fehlender Rechtswegerschöpfung
Nichtannahmebeschluss: Substantiierte Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Eilentscheidung erfordert ggf Ausführungen dazu, dass eine Verweisung auf das fachgerichtliche Hauptsacheverfahren unzumutbar ist