Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – Ablehnung eines PKH-Antrags mangels Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung – Frist zur Begründung der Verfassungsbeschwerde nicht verlängerbar – keine Wiedereinsetzung mangels unverschuldeter Fristversäumnis
Nichtannahmebeschluss: Möglichkeit der Einlegung einer Rechtsbeschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 118 Abs 3 Alt 2 StVollzG) darf nicht von der Zahlung einer Fahrtkostenpauschale in abschreckender Höhe abhängig gemacht werden – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.06.2019 X R 7/18 – Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Kapitalabfindung von Kleinbetragsrenten aus Altersvorsorgeverträgen)