Erlass einer einstweiligen Anordnung bzgl der Ausstrahlung eines Wahlwerbespots der NPD zur Europawahl 2019 – Ablehnung von Wahlwerbespots nur bei evidenter und ins Gewicht fallender Verletzung von Strafnormen – Maßgeblichkeit allein des Inhalts des Werbespots, nicht jedoch der inneren Haltung bzw parteilichen Programmatik – hier: jedenfalls keine evidente Verletzung des § 130 Abs 1 Nr 2 StGB durch fraglichen Werbespot
Nichtannahmebeschluss: Unvollständige Information des Ermittlungsrichters durch Ermittlungsbehörden begegnet mit Blick auf Gebote der Aktenwahrheit und Aktenvollständigkeit verfassungsrechtlichen Bedenken – jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Substantiierung der Rüge, dass eine Beweisverwertung das Recht auf ein faires Verfahren verletze
Zulassung wegen Verfahrensfehler: Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtgewährung einer Schriftsatzfrist