Abänderung eines Prozessvergleichs über nachehelichen Unterhalt: Vorliegen einer vertraglichen Unterhaltsregelung; Berücksichtigung von nach dem Unterhaltsrechtsänderungsgesetz erheblich gewordenen Umständen
(Einkünfte mindernde Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des verheirateten Kindes an dessen Ehegatten und an dessen eigenes Kind – Zweck des Familienleistungsausgleichs – Unterhaltslastquoten der Eltern – Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 33a Abs. 1 EStG – Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04.08.2011 III R 55/08 – Kindergeld für im Inland selbständig tätige polnische Staatsangehörige – Persönlicher, zeitlicher und sachlicher Geltungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 – Bindung an FG-Feststellung über Bestand und Inhalt ausländischen Rechts)