(Vertragspsychotherapeutische Versorgung – Zulassung zur ausschließlichen Behandlung von Kindern und Jugendlichen – Gleichstellung der Qualifizierung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und psychologischen Psychotherapeuten mit zusätzlicher Fachkundeausbildung – sozialgerichtliches Verfahren – Klagebefugnis eines nicht berücksichtigten Bewerbers gegen ausgewählten Konkurrenten eines Sammelbescheides – Teilanfechtung mit Art 19 Abs 4 GG vereinbar – Beschränkung der gerichtlichen Überprüfung der Ermessensentscheidung des Zulassungsausschusses)
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung familiärer Beziehungen eines Bewerbers zu Bediensteten nachgeordneter Behörden bei Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst – hier: Verletzung von Art 33 Abs 2 GG – Gegenstandswertfestsetzung