(Gesetzliche Unfallversicherung – Neufestsetzung des JAV gem § 90 Abs 2 SGB 7 – Studentin – Arbeitsunfall – Maßgeblichkeit des Lebensalters – keine Voraussetzung: Verzögerung oder Nichtbeendigung der Ausbildung oder des Studiums – tarifliche Eingruppierung – Vergütungsgruppe IIa des BAT – Übergangsrecht)