Beihilfe zur Steuerhinterziehung: Würdigung einer Beihilfehandlung als besonders schwerer Fall; Einkommenssteuerpflicht als besonderes persönliches Merkmal
(Tarifermäßigung gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG für mehrjährige Tätigkeit: Prämie für einen Verbesserungsvorschlag sowie anstelle einer Bonuszahlung gewährte Versorgungsleistungen)
Besteuerungsgrundlagen, Bundesfinanzhof, Besorgnis der Befangenheit, Akteneinsicht, Befähigung zum Richteramt, Vorbehalt der Nachprüfung, Finanzamtsakten
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.8.2016 VI R 18/13 – Zufluss von Arbeitslohn bei Schuldübernahme einer Pensionsverpflichtung durch einen Dritten)