(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28.10.2015 X R 22/13 – Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung von Grundstücken im Rahmen einer Nachlassplanung)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28.10.2015 II R 46/13 – Berücksichtigung von Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten im Falle einer Steuerhinterziehung durch den Erblasser)
(Wechsel der Gewinnermittlungsart – unterbliebene Berücksichtigung eines im Veranlagungsverfahren nicht erklärten und auch sonst nicht erkennbaren Übergangsverlusts – Voraussetzungen der Berichtigung nach § 129 S. 1 AO wegen Vorliegens einer ähnlichen „offenbaren“ Unrichtigkeit)