Inhaltliche Anforderungen an einen Antrag auf „schlichte“ Änderung – Nicht fristgerechte Konkretisierung des Änderungsbegehrens – Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Annahme einer gesetzeswidrig verlängerten Antragsfrist
(Entscheidung durch Prozessurteil als Verfahrensmangel – Rechtsschutzgewährende Auslegung des Klageantrags – Unschädlichkeit eines fehlenden Vorverfahrens in Fällen des § 68 FGO – Sachlicher Anwendungsbereich von § 233a AO)