(In Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 1.7.2014 VIII R 53/12 – Nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach Veräußerung einer Beteiligung)
Keine Zusammenveranlagung für nicht eingetragene Lebenspartner – Steuerliche Ungleichbehandlung von Ehegatten einerseits und zusammenlebenden homosexuellen Paaren andererseits vor Einführung des LPartG nicht zu beanstanden – Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung
(Anforderungen an die Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes – Eigenhändige Unterschrift – Steuerermäßigung nach § 35 EStG: Keine Revisionszulassung im Folgeverfahren wegen möglicherweise fehlerhaftem Grundlagenbescheid)