(Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG – Erbfall – Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 02.09.2015 als NV-Entscheidung abrufbar)
(Werbungskostenabzugsverbot nach § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG für Aufwendungen im Jahr 2009, die im Zusammenhang mit vor 2009 zugeflossenen Kapitalerträgen stehen)
Krankenversicherung – freiwilliges Mitglied – Berücksichtigung von Einkünften aus Kapitalvermögen (hier: thesaurierte Gewinne aus der Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds) bei der Beitragsbemessung