(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.02.2014 IX R 46/12 – Optionseinräumung auch bei wirtschaftlichem Zusammenhang mit Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften (Optionshandel) kein Termingeschäft – Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsbeschränkung bei privaten Veräußerungsgeschäften – Sachliche Unbilligkeit der Erhebung eines Einkommensteueranspruchs)
(Ein Steuerstundungsmodell setzt Feststellungen zum Werben mit Steuervorteilen durch Erzielung negativer Einkünfte voraus – Verfassungsmäßigkeit von § 15b EStG)
Keine Änderungen der Anforderungen an einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn durch StSenkErgG – Betriebsaufgabe durch Entfallen der Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung