Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit (Art 2 Abs 1 GG) durch Zurechnung fiktiven Einkommens bei der Unterhaltsberechnung – Zu den Voraussetzungen für eine Obliegenheit des Unterhaltspflichtigen zur Einkommenserzielung aus zusätzlicher Nebentätigkeit – hier: unzureichende fachgerichtliche Begründung für Erzielbarkeit eines monatlichen Bruttoverdienstes von ca 1740 € durch eine ungelernte Kraft – Grundrechtsverletzung durch Anrechnung eines Entgelts aus fiktiver Nebentätigkeit nicht hinreichend dargelegt – Festsetzung des Gegenstandswertes auf 8000 Euro
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit (Art 2 Abs 1 GG) durch Zurechnung fiktiven Einkommens bei der Unterhaltsberechnung – hier: unzureichende fachgerichtliche Begründung für Erzielbarkeit eines monatlichen Bruttoverdienstes von ca 2000 € – Rüge der fachgerichtlichen PKH-Versagung verfristet – Beiordnung eines Rechtsanwalts und Festsetzung des Gegenstandswertes auf 8000 Euro
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit (Art 2 Abs 1 GG) durch Zurechnung fiktiven Einkommens bei der Unterhaltsberechnung – hier: unzureichende fachgerichtliche Begründung für Erzielbarkeit eines monatlichen Bruttoverdienstes von ca 1800 € durch ungelernte, körperlich behinderte Arbeitskraft – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Vergütungen für Fernsehübertragungsrechte nach dem DBA-Österreich 2000 – Abkommensrechtliche Beurteilung der Tätigkeit des Veranstalters von Sportveranstaltungen