(Kein Verlustausgleich zwischen Basisgeschäften und Einkünften als Stillhalter – Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Options- und Termingeschäft – Abzug des durch einen Barausgleich vermittelten Verlustes im Basisgeschäft im Rahmen der Einkunftsart des § 22 Nr. 2 EStG)
Aussetzung des Klageverfahrens bei gesonderter und einheitlicher Gewinnfeststellung – Abgrenzung von Veräußerung und verdeckter Einlage – Kein Gestaltungsmissbrauch durch dauerhafte “Zwischenschaltung” einer Holding und Formwechsel einer GmbH in eine Personengesellschaft – Anteilserwerb und anschließender Verzicht auf die Kaufpreisforderung
(Geldwerter Vorteil aus der Veräußerung von Wandeldarlehen – BFH ist bei Anhängigkeit der Sache in der Rechtsmittelinstanz für die Berichtigung des FG-Urteils nach § 107 FGO zuständig)
Nichtzulassungsbeschwerde – Keine klärungsbedürftige Rechtsfrage betreffend Arbeitsortfiktion und Methodenartikel – Kein Beitritt im Beschwerdeverfahren
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Auflösung einer Rückstellung auf der Ebene der Mitunternehmerschaft – Vorrangigkeit des Feststellungsverfahrens – Kein aufschiebend bedingter Steueranspruch bei Bildung einer Rückstellung – Abgrenzung zwischen Insolvenzforderungen bzw. Insolvenzverbindlichkeiten und Masseforderungen bzw. Masseverbindlichkeiten