Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Lysimeterstation“ – in der mündlichen Verhandlung nicht erschienene Patentmitinhaberin ist notwendige Streitgenossin – Anwendung der Regeln der Bruchteilsgemeinschaft – Vertretungsfiktion des § 62 Abs. 1 ZPO umfasst beschränkte Verteidigung des Streitpatents durch weitere in der mündlichen Verhandlung erschienene Patentmitinhaber als notwendige Streitgenossen
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15.12.2010 VIII R 50/09 – Insolvenzverwaltertätigkeit als sonstige selbständige Arbeit auch bei Beschäftigung qualifizierter Mitarbeiter – Abgrenzung von zulässiger Mitarbeiterbeschäftigung und gebotener höchstpersönlicher Berufsausübung des Insolvenzverwalters)