(Kindergeld: Duales Studium mit studienintegrierter praktischer Ausbildung im Lehrberuf als einheitliche Erstausbildung – Auslegung von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG)
Keine Zusammenveranlagung für nicht eingetragene Lebenspartner – Steuerliche Ungleichbehandlung von Ehegatten einerseits und zusammenlebenden homosexuellen Paaren andererseits vor Einführung des LPartG nicht zu beanstanden – Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung