Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei Nutzung eines zum notwendigen Betriebsvermögen gehörenden Kfz – Keine Revisionszulassung bei fehlender Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage
(Aussetzung des Klageverfahrens: Vorgreiflichkeit der Feststellung verrechenbarer Verluste für die Feststellung ausgleichsfähiger Verluste – Auslegung des Klagebegehrens durch den BFH – Anwendungsbereich von § 155 Abs. 2 AO)
(„Offenbare Unrichtigkeit“ i.S. des § 107 FGO setzt Versehen voraus – Berichtigung des Tenors bei erkennbarem Widerspruch der Urteilsformel zum Erklärungswillen des FG – Unterscheidung zwischen Klagebegehren und Klageantrag)
(Zum Verhältnis von Feststellungsbescheid (§ 251 Abs. 3 AO) und Insolvenzfeststellungsklage und zum Feststellungsinteresse bei der Insolvenzfeststellungsklage)