Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung oder Befreiung für den Bau eines Mehrparteienhauses mit Tiefgarage in der weiteren Schutzzone eines Wasserschutzgebiets (verneint), Gefährdung des Schutzzwecks des Wasserschutzgebiets trotz wasserdichter Konstruktion der Tiefgarage (bejaht), Abweichung von der Einschätzung des Wasserwirtschaftsamts, Kein Gewässerschutz durch Versiegelung, Unzumutbarkeit der Beeinträchtigung der Bebaubarkeit eines Grundstücks (abgelehnt), Keine „Gleichheit im Unrecht“