Erfolgreicher Eilantrag zur Verfahrenssicherung in einer Zivilsache nach fachgerichtlicher PKH-Versagung: Wirkungsloserklärung gesetzter Fristen, einstweilige Untersagung der mündlichen Verhandlung bzw der Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – zudem Zweifel an Fristwahrung bei unzureichenden Darlegungen zum Fristbeginn