(Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensfehler – zügige Einschätzung hinsichtlich möglicher Änderungen der Beurteilungslage – Anhörungsmitteilung nach § 153 Abs 4 S 2 SGG – Mindestmaß an Klarheit und Verständlichkeit in den Ausführungen zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde)
Nichtannahmebeschluss: Art 103 Abs 1 GG (rechtliches Gehör) verleiht Prozessparteien Anspruch auf Äußerungsmöglichkeit zu Stellungnahmen der Gegenseite – Gehörsverletzung bei unterlassener gerichtlicher Übermittlung gegnerischen Parteivortrags – hier jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität