Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im Zivilprozess durch Verwertung von Parteivorbringen, ohne der Gegenseite Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben – Pflicht zur Kenntnisgabe umfasst auch Stellungnahmen zu Rechtsausführungen
Beschwerdeverfahren gegen eine Verlängerung einer bestehenden Betreuung: Anhörungspflicht des Betroffenen zu einem neuen Sachverständigengutachten unter Anwesenheit des Verfahrenspflegers