Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Verwerfung einer Berufung gem § 522 Abs 2 ZPO aF trotz Abweichung von der Rspr anderer Oberlandesgerichte – Auslegung des Begriffs des Neukunden iSd § 89b Abs 1 S 1 HGB – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung soweit diese einen Verstoß gegen das Abstandsverbot darstellen (insoweit Festhaltung an BVerfGE 128, 326) – im Übrigen keine Verletzung von Art 1 Abs 1 und des Bestimmtheitsgebots durch das Institut der vorbehaltenen Sicherheitsverwahrung – auch unter konventionsrechtlichen Aspekten (Art 5 Abs 1 S 2 Bust a EMRK) kein unverhältnismäßiger Eingriff in das Freiheitsgrundrecht durch Anordnung einer vorbehaltenen Sicherungsverwahrung
Wiederholter Erlass eines Feststellungsbescheides bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist für den Folgebescheid – Übergang eines bisher landwirtschaftlichen genutzten Grundstücks zur Brachlage – Rechtsfortbildungsrevision