(Vorläufiger Rechtsschutz wegen des beim BVerfG anhängigen Normenkontrollverfahrens zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 1 ErbStG ab 2009)
Herausgabeprozess des Nachlassinsolvenzverwalters gegen den Erben: Bindung des Prozessgerichts durch den Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts und durch ein Forderungsfeststellung zur Insolvenztabelle
Anfechtung eines Erbvertrags durch den Erblasser: Formfreiheit der Begebung der notariellen Anfechtungserklärung; Erstreckung der formellen Beweiskraft der Urkunde auf den Begebungsakt bei Abhängigkeit der Übermittlung von einer gesonderten Weisung des Erklärenden