(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20.06.2012 X R 42/11 – Investitionsabzugsbetrag: Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben – Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung – Berücksichtigung eines Zeugenbeweises trotz möglicher Befangenheit des Zeugen – Nachträgliches Ausstellen eines Gefälligkeitsbelegs)