Ablehnung des Erlasses einer eA: Ausstrahlung einer Fernsehsendung – fehlende Möglichkeit zur Folgenabwägung – hier: Eingang der Verfassungsbeschwerde kurz vor dem Sendezeitpunk erlaubt keine Aufklärung der tatsächlichen Umstände mehr – fachgerichtliche Eilentscheidungen deuten auf Beachtung verfassungsrechtlicher Grundsätze hin – gesonderte Mitteilung der Begründung gem § 32 Abs 5 S 2 BVerfGG
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unkenntnis des Prozessbevollmächtigten von der Änderung des Instanzenzugs; Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch das Gericht