(Verzicht auf die Zurückverweisung der Sache an das FG nach § 127 FGO – Zurückverweisung an anderen Senat des FG nur bei Vorliegen besonderer sachlicher Gründe – Kein Rückschluss auf unfaire Einstellung des FG-Senats wegen bloßer Unrichtigkeit oder unzureichender Anonymisierung des FG-Urteils)
Nichtannahmebeschluss: Versagung der Wiedereinsetzung in die Monatsfrist des § 93 Abs 1 BVerfGG bei unzureichender Darlegung des Verhinderungsgrundes – hier: Unzureichende Substantiierung der Ursächlichkeit einer Erkrankung für Fristversäumung
Ratenschutz-Versicherung für Bankkredit: Intransparenz einer Risikoausschlussklausel bei Erkrankungen; Vereinbarung einer darlehensfinanzierten Einmalprämie und Wirksamkeit einer Kündigungsklausel