Pflicht des die Zwangsversteigerung betreibenden Grundschuldgläubigers zur Anmeldung der für die Erfüllung seiner Ansprüche nicht benötigten Grundschuldzinsen bei Abtretung der Rückübertragungsansprüche an einen Dritten
Kartellverwaltungssache: Verpflichtung eines Wasserversorgers mit öffentlich-rechtlicher Ausgestaltung des Leistungsverhältnisses zur Auskunftserteilung über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber der Kartellbehörde – Niederbarnimer Wasserverband