Widerruf einer Subventionsbewilligung: Zuständigkeit eines Landesministers zur Beschränkung der Haftung eines Bürgen für die Rückforderung der Fördermittel im Wege des Selbsteintritts
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Offensichtlich kein Anspruch eines freien Journalisten auf Sitzplatz im “NSU-Verfahren” – Erheblicher Ermessensspielraum des Vorsitzenden bei Sitzplatzverteilung – Art 5 Abs 1 S 2 GG vermittelt keinen Anspruch auf Videoübertragung einer strafprozessualen Hauptverhandlung in anderen Raum
Patentbeschwerdeverfahren – “Mehrdrahtinstrument, insbesondere für Endoskope” – zur Ablehnung der Verlängerung einer Frist zur Beantwortung eines Prüfungsbescheids – wesentlicher Verfahrensfehler – kein Gebrauchmachen vom Ermessenspielraum – keine ausreichende Begründung
Nichtannahmebeschluss: Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) und Vorlagepflicht an den EuGH gem Art 267 Abs 3 AEUV – hier: Unterlassen einer Vorlage an den EuGH aufgrund der Annahme, dass ein Staatshaftungsanspruch wegen unvollständiger Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie (juris: EGRL 29/2001) bereits mangels hinreichender Qualifiziertheit des Unionsrechtsverstoßes des deutschen Gesetzgebers ausscheide, verletzt nicht Art 101 Abs 1 S 2 GG