(Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen wegen eines Sanierungsgewinns – rechtlicher Hinweis nach § 76 Abs. 2 FGO – Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 5.3.2014 als NV-Entscheidung abrufbar)
Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen “Schätzungsbescheid” – Entscheidung über rechtsmissbräuchliche oder offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuche