Betriebliche Altersversorgung – Betriebsvereinbarung – Anpassung von Anwartschaften – wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers – handelsrechtliche Jahresabschlüsse – Abschlüsse nach IFRS
(Investmentanteile: Nichtabziehbarkeit des sog. negativen Aktiengewinns auch bei verdeckter Einlage – Hinzurechnung von Investmenterträgen gemäß § 8 Nr. 5 GewStG 2002 – Grenzen der regelungssystematisch angelegten wechselseitigen Korrespondenz von § 8 Abs. 1 und 2 InvStG a.F.)
Gleichheitssatz und Freistellung vom Kammerbeitrag wegen geringen Ertrages oder Gewinnes ausschließlich für Kammermitglieder, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind