(Grundsicherung für Arbeitsuchende – Einkommensberücksichtigung – Zufluss von Erwerbseinkommen und Kindergeld – Absetzung des Grundfreibetrages bei Erwerbstätigkeit gem § 11 Abs 2 S 2 SGB 2 nur vom Erwerbseinkommen – Sperrwirkung – keine Absetzung des Restfreibetrages oder der Versicherungspauschale vom Kindergeld)
Grundsicherung für Arbeitsuchende – Aufhebung bzw Rücknahme von Leistungsbewilligungen für die Vergangenheit – Bestimmtheit – Einkommensberücksichtigung – Arbeitsentgelt- und Abfindungszahlung – Berücksichtigung eines zwischenzeitlichen Einkommensverbrauchs – angemessener Verteilzeitraum – Überwindung der Hilfebedürftigkeit und Zuordnung zum Vermögen – Reduzierung der Erstattungsforderung
Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Bewilligung durch das Beschwerdegericht bei höchstrichterlich noch nicht geklärten Rechtsfragen; Leistungsfähigkeit eines Kindesunterhaltsschuldners bei Bezug von Grundsicherung für Arbeitssuchende