(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 – Zur Abgrenzung zwischen der mehraktigen einheitlichen Erstausbildung und der Zweitausbildung)
(Berichtigung der fehlerhaften Festsetzung eines ordnungsgemäß erklärten Veräußerungsgewinns i.S. des § 17 EStG im Einkommensteuerbescheid trotz „6-Augen-Prinzip“)