(Aufwendungen für die Inanspruchnahme einer Eventagentur bei der Bewertung von Sachzuwendungen nach § 8 Abs. 2 Satz 1 und nach § 37b Abs. 1 Satz 2 EStG)
(Keine Begünstigung nach § 35a Abs. 2 EStG für die Reinigung einer öffentlichen Straße (Fahrbahn) – Keine Begünstigung nach § 35a Abs. 3 EStG für in der Werkstatt des Handwerkers erbrachte Arbeiten)
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.05.2020 VI R 4/18 – Keine Begünstigung nach § 35a Abs. 3 EStG für in der Werkstatt des Handwerkers erbrachte Arbeiten)
Künstlersozialversicherung – Publizist – selbstständige Tätigkeit als geschäftsführender (Mit-)Gesellschafter einer Komplementär-GmbH (hier: GmbH & Co KG) und als Kommanditist mit maßgeblichem Einfluss auf die Gesellschaft – Gewinnentnahmen des geschäftsführenden (Mit-)Gesellschafters und Kommanditisten der GmbH & Co KG stellen zur Versicherungspflicht führendes Arbeitseinkommen im Sinne des KSVG dar