Unterlassungsanspruch gegen den Abschluss von Telekommunikationsverträgen ohne Berücksichtigung eines vereinbarten Rabatts in den monatlichen Abrechnungen
(Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding – Organschaft: GmbH & Co. KG als juristische Person i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG – Voraussetzungen für die Anrufung des Großen Senats des BFH nach § 11 Abs. 2 FGO und § 11 Abs. 4 FGO)
Bei der Entladung eines Transportmittels festgestellte Fehlmengen führen aufgrund der zugleich festgestellten Unregelmäßigkeit ohne weitere Feststellungen zur Entstehung der Energiesteuer