Nichtannahmebeschluss: Bankenhaftung wegen Anlageberatung bzgl des Erwerbs von „Lehman-Zertifikate“ – hier: keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters oder des allgemeinen Gleichheitssatzes – keine Verletzung der Vorlagepflicht des Art 267 Abs 3 AEUV oder der Verpflichtung zur richtlinienkonformen Auslegung des nationalen Rechts bei zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt noch laufender Umsetzungsfrist