Überlanges Gerichtsverfahren – Entschädigungsklage – unangemessene Verfahrensdauer – sozialgerichtliches Verfahren – Prozessleitung und Gestaltungsspielraum des Ausgangsgerichts – Vorbereitungs- und Bedenkzeit von bis zu 12 Monaten – Einzelfallprüfung – förmliche Aussetzung des Verfahrens – gesteigerte Prozessförderungspflicht – Bedeutung des Verfahrensausgangs – Verurteilung zur Entschädigung in nicht schwerwiegenden Fällen – keine zusätzliche Feststellung der Überlänge im Tenor des Entschädigungsurteils – richterlicher Überprüfungsmaßstab des Entschädigungsgerichts – Kontrolldichte des Revisionsgerichts – Übertragung der Prozessvertretung des beklagten Landes auf die LSG-Präsidentin
Überlanges Gerichtsverfahren – unangemessene Verfahrensdauer – richterlicher Überprüfungsmaßstab des Entschädigungsgerichts – Kontrolldichte des Revisionsgerichts – Zwölfmonatsregel – Vorbereitungs- und Bedenkzeit von bis zu 12 Monaten pro Gerichtsinstanz – Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren kein Teil des Gerichtsverfahrens – richterliche Grundpflicht zur stringenten und beschleunigten Verfahrensgestaltung – gleichzeitige Aktenanforderung – eigenes Prozessverhalten des Entschädigungsklägers – umfangreiches und nicht sachdienliches Vorbringen – Verzögerung durch zulässiges Prozessverhalten – Prozesszinsen ab Rechtshängigkeit – sozialgerichtliches Verfahren – Anforderungen an die Revisionsbegründung – Übertragung der Prozessvertretung des beklagten Landes auf die LSG-Präsidentin – Zurückverweisung
Betriebliche Altersversorgung – Ablösung von Richtlinien einer Unterstützungskasse durch Betriebsvereinbarung – Anwendbarkeit des dreistufigen Prüfungsschemas