(Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn – Zweck des Zuschlags nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG – Abgrenzung zwischen Betriebsstätte am Wohnsitz und Wohnung – Beruflich veranlasste Umwegfahrten – Keine Beeinträchtigung der Religionsausübungsfreiheit durch steuerliche Erfassung von Einnahmen kirchlich Angestellter)
Umsatzsteuer: Pkw-Nutzung durch Mitglieder einer Sozietät für Fahrten zwischen Wohnung und Kanzlei – Vorliegen einer entgeltlichen Leistung – Unionsrechtlicher Grundsatz der Gleichbehandlung
Gebrauchsüberlassung aus Gefälligkeit: Verschuldensunabhängige Haftung des Begünstigten für die Beschädigung des überlassenen Gegenstandes durch einen Dritten