Markenbeschwerdeverfahren – „M & S FAHRZEUGHANDEL GMBH (Wort-Bild-Marke)/M & S“ – gerichtlicher Vergleich beschränkt sich auf Regelung unternehmenskennzeichnender Rechte und enthält keine Duldungsverpflichtung der Widersprechenden – Zulässigkeit des Widerspruchs – zur Kennzeichnungskraft – Dienstleistungsidentität und Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – Prägung durch übereinstimmenden Markenbestandteil – unmittelbare Verwechslungsgefahr
Schutz des Datenbankherstellers: Vervielfältigung unwesentlicher Teile einer Datenbank durch mehrere Nutzer; Inverkehrbringen einer Software zur Abrufung von Inhalten öffentlich zugänglich gemachter Internetseiten – Automobil-Onlinebörse