(Unzulässige, dem Begründungserfordernis von BVerfGG § 80 Abs 2 S 1 nicht genügende Richtervorlage zum Entfallen eines Verlustvortrags bei sog. Mantelkäufen nach der Verschärfung der des § 8 Abs 4 KStG in der Fassung vom 29.10.1997)
Nichtannahmebeschluss: Substantiierungsanforderungen (§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei Rüge einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH – hier: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bzgl unionsrechtlicher Staatshaftungsansprüche bei unzureichend substantiierter Beschwerdebegründung
Patentbeschwerdeverfahren – “Satz aus Mauersteinen” – zur Gebührenzahlung bei Mehrheit von Beschwerdeführern – keine gebührenrechtliche Privilegierung von Patentinhabern