(Keine Minderung des Veräußerungsverlusts i.S. des § 17 EStG oder des Verlusts aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 EStG durch eigenständige Schadensersatzleistung eines Dritten)
(Grenzen der widerstreitenden Steuerfestsetzung – „Maßgeblicher Sachverhalt“ i.S. des § 174 AO im Hinblick auf das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft)