Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch – Besorgnis der Befangenheit – Unzulässigkeit der Klage mangels Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers
(Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen – Keine Berücksichtigung von Scheidungsfolgekosten – Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28.04.2016 VI R 15/15)