Antrag einer politischen Partei auf Feststellung ihrer Verfassungskonformität mangels Antragsberechtigung unzulässig – Fehlen eines gerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Verfassungskonformität einer politischen Partei stellt keine Rechtsschutzlücke dar und verletzt politische Partei nicht in ihren Rechten – Antrag im Organstreitverfahren mangels hinreichender Substantiierung einer Verletzung von Art 21 Abs 1 GG unzulässig
Revision im Strafverfahren wegen Totschlags: Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils wegen unzureichender Aufklärung und Feststellung des äußeren Tathergangs; notwendige Feststellungen zum subjektiven Tatbestand