Patentbeschwerdeverfahren – “Verfahren und Selbstbedienungsgerät für die Anzeige der Betriebsbereitschaft des Selbstbedienungsgeräts” – Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit – zur Berücksichtigung nichttechnischer Merkmale
Patenteinspruchsverfahren – “Druckluftaufbereitungseinrichtung für Kraftfahrzeug-Druckluftanlagen” – Patentinhaberin verteidigt Patent mit Haupt- und Hilfsantrag in beschränktem Umfang – Maßgeblichkeit dieser Anträge
Patentbeschwerdeverfahren – “Verfahren und Datenverarbeitungsvorrichtung zum Simulieren eines Piezo-Aktuators und Computerprogramm” – mathematische Methode – Bewältigung eines mathematischen und nicht eines technischen Problems – keine Erfindung
Patenteinspruchsverfahren – “Bearbeitungsstation” – Patent wird im Einspruchsverfahren in veränderter Fassung verteidigt – Zulässigkeit dieser Fassung ist ohne Beschränkung auf die Widerrufsgründe zu prüfen – zur Anpassung von Beschreibungen/Zeichnungen im Einspruchsverfahren – Erfordernis der Prüfung der formalrechtliche Zulässigkeit der geänderten Fassung – Rückgriff auf formalrechtliche Anmeldebestimmungen – zur Verteidigung des Patents mit beschränkter Fassung
Patenteinspruchsverfahren – “Leitvorrichtung für ein in Blechbauweise ausgeführtes Gehäuse einer Kreiselpumpe” – zur Beurteilung einer unzulässigen Erweiterung – für Offenbarungsgehalt der ursprünglich eingereichten Unterlagen ist der Gesamtinhalt der ursprünglichen Anmeldung maßgeblich
Patentbeschwerdeverfahren – “Kurzzeit-Spannungsversorgung für eine Feststellbremse für ein Fahrzeug” – zur Sachdienlichkeit der Anhörung im Prüfungsverfahren – lediglich die Ausführbarkeit der Erfindung ist umstritten – zur Rückzahlung der Beschwerdegebühr.
Patentbeschwerdeverfahren – “Einrichtung zur Speicherung von elektrischer Energie” – Übereinstimmung der Unterlagen der Teilanmeldung mit den ursprünglichen Unterlagen der Stammanmeldung – Patentansprüche der Stammanmeldung wurden mit Prüfungsbescheid bereits als nicht patentfähig beanstandet – Teilanmeldung wird ohne einen vorausgehenden Prüfungsbescheid durch Beschluss zurückgewiesen – keine Verletzung des rechtlichen Gehörs