(Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung bei Teilnahme an Fortbildungsseminar – Kein Vorliegen des Tatbestands i.S. des § 105 Abs. 2 Nr. 4 FGO vor der mündlichen Verhandlung – Prozessverschleppung – Wirksamkeit der Kündigung der Prozessvollmacht)
Kapitalgesellschaft – Inkongruente Gewinnausschüttung – “Schütt-aus-Hol-zurück-Verfahren” – Keine Zulassung der Revision wegen fehlerhafter Anwendung der Rechtsprechungsgrundsätze